⬛ Transport
Unsere Verkäufe verstehen sich immer ab Werk. In Absprache mit unserer Verkaufsabteilung, können wir jedoch eine Werkslieferung ohne Abladevorrichtung anbieten.
Bei Werkslieferung sind allerdings folgende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen: Bei der Anlieferung sind die Pakete auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit, insbesondere auf Transportschäden zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort im Beisein des LKW Fahrers auf den Frachtpapieren zu vermerken.
Ohne einen Eintrag auf dem Frachtbrief gilt die Ware als ordnungsgemäß abgeliefert.
Spätere Beanstandungen werden von den Transport-Versicherungen nicht mehr anerkannt und können daher auch unsererseits nicht mehr reguliert werden.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens 24 Stunden nach Lieferung der Ware schriftlich geltend zu machen und auf jedem Fall vor der Montage.
⬛ Entladung
Das Abladen darf nur mit geeigneten Hebezeuge erfolgen, in der Regel können zur Be- und Entladung Kran oder Stapler eingesetzt werden. Es sind nur Anschlagmittel zu verwenden, die eine Beschädigung und Durchbiegung der Pakete verhindern. Bei langen Paketen ist der Einsatz von mindestens 2 Gurten mit Traverse unabdingbar.
⬛ Lagerung
Die im Paket gestapelten Stahl-Trapezprofile und Sandwichelemente sind gegen Feuchtigkeit und Kondens-Wasser empfindlich. Kondenswasser wirkt besonders aggressiv auf Metal und kann zu Oxydationsproblemen führen (z. Beispiel: Weißrost bei Zink).
Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten bei Lagerung beachtet werden:
Die Pakete sollten unbedingt in trockenen und staubfreien Umgebungen gelagert werden (überdacht mit Wasserdichte Schutzplane). Eine ausreichende Lüftung zwischen den Platten und dem Abdeck-Material muss vorhanden sein um das auftreten von Kondens- und Stauwaßer Bildung vorzubeugen.
• Grundsätzlich sollten die Pakete mit Hilfe von zusätzlichen Stapelhölzer in Längsrichtung mit 5° Gefälle gelagert werden, damit Regen oder Kondens-Wasser ablaufen können.
• Standsicherheit der Stapel gewährleisten:
- Mit genügend Raum zwischen Boden und Paket um eine gute Hinterlüftung zu gewährleisten.
- Durch ausreichender Anzahl von Stapelhölzer bei Paketen mit Großlängen.
Die Verpackung des Herstellers dient nur zum Schutz für den Transport bis zur Baustelle.
Unerlässliche Anweisungen:
• Es sollte vermeiden werden, die Pakete an der Baustelle oder über einen längeren Zeitraum im Freien zu lagern. Längere Zwischenlagerungen sind grundsätzlich nur in geschlossenen und trockenen Räumen vorzunehmen.
• Während der Lagerung muss der Stapel regelmäßig überprüft werden um das auftreten von Kondens- und Stauwasser Bildung vorzubeugen.
• Sollten trotz getroffener Vorkehrungen Feuchtigkeit in den Stapel gelangen, so sind die einzelne Platten auseinander zu legen, um ein rasches Abtrocknen zu ermöglichen.
• Produkte mit Antitropf Beschichtung müssen Absolut trocken gelagert werden und vor Frost, Sonne und Hitze geschützt werden.
• Lichtplatten vor Sonneneinstrahlung schützen.
⬛ Handhabung
Die Handhabung der Elemente hat sorgsam zu erfolgen, damit keine Beschädigungen an der Beschichtung des Materials entstehen. Profile dürfen nicht geschleift oder geworfen werden. Die Profile sind immer von mindestens zwei Personen zu tragen. Großlängen müssen zusätzlich in der Mitte gestützt sein um eine Durchbiegung der Tafel zu verhindern.
Bei einer Maschinellen Anhebung der Elemente, sollten die Kanten sowie die Unterseite der Tafel gegen mechanische Beschädigung ausreichend geschützt sein.
Eine Anhebung z.B. mit Kantenschutzelemente und Textilriemen aus Kunstfasern gewährleistet eine bessere Gewichtsverteilung und beugt Verformungen vor.
Bei der Entnahme der Einzelelemente sollten die Profile gleichzeitig vom Personal angehoben werden, ohne dass ein darunterliegendes Profil beschädigt wird (verkratzt).
⬛ Schnitt
Erforderliche Anpassungsarbeiten sind auf der Baustelle auszuführen. Dabei sind die Profile auf einer Kippsicheren Unterlage mit geeigneten Knabbern, Elektroblechscheren, Stich- oder Handkreissägen zu bearbeiten.
Auf keinen Fall sind Trennscheiben zulässig.
Der Schnittbereich darf nicht heiß werden, damit die Verzinkung und die Beschichtung nicht verbrennen kann und dadurch der Korrosionsschutz versagt. Bei Werkseitigen hergestellten Schnittkanten sind diese durch die Kathodische Schutzwirkung des Zinks vor Korrosion geschützt.
Anfallende Späne müssen anschließend sofort von der Oberfläche entfernt werden. Besonders bei Schnitt- oder Bohrvorgängen entstehen Heiße Späne die unvermeidbare Verfärbungen und Beschädigungen der Beschichtung und Zinkauflage auslösen Können. Mit Besen, Lappen oder sogar Hochdruckreiniger können die Rückstände problemlos entfernt werden.
⬛ Verlegung
Bei der Montageausführung sind insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Richtlinien für die Montage von Profiltafeln für Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen zu beachten.
⬛ Schutzfolie
Alle unsere Produkte sind mit Schutzfolie erhältlich, Formteile sowie Sandwichelemente werden generell mit Schutzfolie geliefert. Die zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung aufgebrachte Schutzfolie ist nur für den Transport und kurzzeitige Lagerung (2 bis 3 Wochen) vorgesehen und ist nach der Montage sofort zu entfernen.
⬛ Reinigung
Eine Reinigung der Profile oder Paneele sollte mit kaltem bzw. lauwarmem Wasser und mit einem neutralen Reinigungsmittel (z.B. einer schwache Seifenlösung) erfolgen. Auf scheuernde oder auf kratzende Reinigungsmittel ist zu verzichten, da die Oberfläche nicht beschädigt werden darf. Die Dachfläche sollte einmal Jährlich inspiziert werden.
⬛ Ausbesserung
Treten geringfügige Beschädigungen auf der Oberflächenbeschichtung bei der Bearbeitung auf, können diese mittels eines Pinsels ausgebessert werden; leichte Farbunterschiede sind dabei durch die unterschiedliche Schichtdicke nicht vermeidbar. Es können Lacke auf Acryl-, Polyurethan oder PVC-Basis verwendet werden. Für die Nachbearbeitung liefern wir Ausbesserungsfarbe.
⬛ ALLGEMEINES
Unsere - auch zukünftigen - Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
Eigene Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Später sich hiergegen ergebende Bedenken berechtigen uns, die Erfüllung des Vertrages von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder bei Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Sämtliche Aufträge, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegen genommen werden, oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jede Änderung des Inhalts eines bereits bestätigten Auftrages.
Beratungen und Ausführungsvorschläge werden von uns nach bestem Wissen gegeben. Sie sind aber völlig unverbindlich. Eine Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
⬛ PREISE
Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk einschließlich Verladung im Werk und Verpackung, ausschließlich Versandkosten und Transportversicherung.
Alle Preise kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
⬛ VERTRAGSABSCHLUSS
Wird einer vom Auftrag inhaltlich abweichenden Bestätigung nicht unverzüglich widersprochen, so wird der Vertrag nach deren Inhalt geschlossen.
Änderungen in der Auftragsspezifikation können nur berücksichtigt werden, wenn die Ware noch nicht zur Lieferung vorbereitet ist.
Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
⬛ LIEFERUNG – ABLADEN
Alle von uns gegebenen Lieferfristen wenn auch schriftlich bestätigt sind unverbindlich. Bei Verzug ist der Käufer nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sowie Rücksendungen bezüglich eines Zeitverzugs sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Anlieferung Erfolg ohne Abladung unter der Voraussetzung einer Anfuhrstraße, die mit einem schweren Lastzug befahren werden kann. Für Schäden, die durch Befahren einer nicht ausreichend befestigten Straße oder Baustelle entstehen sowie Vorspann-Kosten haftet der Käufer. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen.
⬛ HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb eines Verzugs – die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, behördliche Verfügungen, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transports und sonstige von uns nicht vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten.
MÄNGELRÜGE – TRANSPORTSCHÄDEN
⬛ Jede Sendung muss vom Käufer unverzüglich auf etwaige Mängel untersucht werden. Er hat alle offensichtlichen Mängel binnen 5 Tagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von Kaufleuten unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens 4 Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich geltend zu machen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge nehmen wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf unsere Kosten und nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Wir lehnen jedoch weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schaden- und Kostenersatz, entgangenen Gewinn und ähnliches ab.
Transportschäden sind sofort bei Anlieferung dem Frachtführer anzuzeigen. Ersatzansprüche hieraus sind an diesen zu stellen. Alle Pakete sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Falls Beschädigungen vorhanden sind, diese vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Ohne einen Eintrag auf dem Frachtbrief gilt die Ware als ordnungsgemäß abgeliefert, d. h. spätere Beanstandungen werden von den Transportversicherungen nicht mehr anerkannt und können daher auch unsererseits nicht mehr reguliert werden.
⬛ EIGENTUMSVORBEHALT – SICHERHEITEN
Wir behalten unser Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich der Begleichung sonstiger Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft, gleich aus welchem Rechtsgrund diese herrühren. Das gleiche gilt bei Entgegennahme von Wechseln/Schecks bis zu deren endgültiger Gutschrift. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung auch für unsere Saldoforderung.
Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur solange erfolgen, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtung einhält. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Gegenüber Kaufleuten gilt die Rücknahme von Vorbehaltsware nur dann als Rücktritt, wenn dies dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt.
Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Eigentumsvorbehalt gilt bis der Käufer die Forderungen aller Gesellschaften gegen ihn beglichen hat, mit denen wir in einem Beteiligungsverhältnis stehen.
Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verbindlichkeiten Sicherheiten in ausreichender Höhe und in einer uns genügenden Form zu gewähren.
⬛ ZAHLUNG – ZAHLUNGSVERZUG
Der Kaufpreis ist innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware zahlbar. Zielverkauf bedarf der besonderen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem unserer Konten endgültig gutgeschrieben ist.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich eines sonstigen Verzugsschadens berechnet.
Bei Verschlechterung des Zahlungsverhaltens oder der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen - auch gestundete - fällig zu stellen, weitere Lieferungen bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einzustellen und Vorauszahlungen zu verlangen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Eine Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgend welsche Gegenansprüche oder Zeitverzug sind ausgeschlossen.
⬛ GERICHTSSTAND – RECHTSWAHL
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist das für uns zuständige Gericht.
Für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht Frankreichs.
Stand März 2001
Avenue Jean Monnet F 54920 VILLERS LA MONTAGNE